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Impfstoffe sind in der Regel gut verträglich. Wie bei allen wirksamen Medikamenten, so werden jedoch auch mit Impfstoffen gelegentlich Nebenwirkungen festgestellt. Die meisten Nebenwirkungen – etwa eine Schwellung, Rötung oder Verhärtung an der Einstichstelle – sind vorübergehend und verschwinden innerhalb weniger Tage von selbst. Alle bekannten Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Verabreichung eines bestimmten Impfstoffs sind im „Arzneimittelkompendium der Schweiz“ (www.documed.ch) aufgeführt. Dabei ist nicht immer ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und der beschriebenen Nebenwirkung festgestellt worden. Aus Gründen der Vorsicht wird die Nebenwirkung trotzdem in das Kompendium aufgenommen. | ||||||
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Falls eine Nebenwirkung nicht im Kompendium aufgeführt ist, besteht von Gesetzes wegen die Verpflichtung, diese Nebenwirkung aufzunehmen und den Behörden zu melden. Dadurch ist sichergestellt, dass Patienten, Anwender und Hersteller so vollständig wie möglich über die Verträglichkeit von Impfstoffen informiert werden. | ||||||
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Um es den meldenden Personen so einfach wie möglich zu machen, eine Nebenwirkung im zeitlichen Zusammenhang mit der Verabreichung einer unserer Impfungen zu melden, stellen wir ein Meldeformular zur Verfügung. Der Arzt, die Aerztin, der Apotheker, die Apothekerin oder jede andere Fachperson kann dieses Formular ausdrucken, ausfüllen und uns per Fax zustellen (031 980 65 89). | ||||||
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Werden die in der Schweiz und anderen Ländern zugelassenen Impfstoffe gemäss den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit eingesetzt, ist das Risiko einer Impfnebenwirkung immer kleiner als das Risiko, zeitweise, mitunter auch lebenslang unter den Komplikationen einer impfverhütbaren Krankheit zu leiden oder sogar daran zu sterben. Das bedeutet, dass das Nutzen-Risiko-Profil in der Regel für die Impfung spricht. Im Falle von Masern erleidet etwa ein Kind unter tausend Kindern eine Hirnhautentzündung. Nach der Masernimpfung betrifft dies nur ein Kind unter einer Million Kindern und mit der empfohlenen zweifachen Impfung kann eine Masernerkrankung zu 95-99 Prozent vermieden werden. Im Fall von Keuchhusten spricht das Verhältnis von Nutzen und Risiko noch stärker für die Impfung. | ||||||
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Nur in wenigen Fällen ist die Impfung kontraindiziert und sollte unterbleiben. So sollte während einer akuten Erkrankung oder Fieber über 38,5°C die Impfung verschoben werden. Auch stellen seltene, schwere Nebenwirkungen (Kollaps, Schock, Krämpfe) nach vorangegangenen Impfungen mitunter eine Kontraindikation für den betreffenden Impfstoff dar. Während einer Schwangerschaft sollten keine Lebendvirus-Impfstoffe verabreicht werden; versehentliche Impfungen während einer Schwangerschaft sind jedoch keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Auch sollten Personen mit stark beeinträchtigter Immunität in der Regel nicht mit Lebendvirus-Impfstoffen geimpft werden. Kontraindikationen für die Keuchhustenimpfung sind neurologische Erkrankungen (schwer einstellbare Epilepsie, Krämpfe im Kindesalter, progressive Enzephalopathie). Menschen, die nach Verzehr von Hühnereiern zu sogenannten anaphylaktischen Schocks neigen, sollten nicht gegen Tollwut, Gelbfieber, FSME oder Grippe geimpft werden. | ||||||
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Häufig unterbleiben wichtige Impfungen, weil eine falsche Kontraindikation vorliegt. Beispiele hierfür sind Heuschnupfen, Asthma, Hautinfektionen, Lebererkrankungen, Frühgeburt oder Stillzeit. Da in diesen Fällen eine Infektionskrankheit schwerwiegender sein kann als bei gesunden Menschen, sind Impfungen hier sogar noch wichtiger als bei gesunden Menschen und werden von allen Experten ausdrücklich empfohlen. | ||||||
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Ute Quast, Waltraud Thilo, Reinhard Fescharek: |